Pressemitteilung, Berlin

Wer hilft Arbeitnehmern, die wegen Corona ihre Eltern pflegen müssen?
VHBP fordert Entschädigung auch für Versorgung der Elterngeneration.

Tagespflegen sind wegen Corona geschlossen, Betreuungspersonen aus Osteuropa reisen ab oder kommen nicht mehr – zahlreiche Arbeitnehmer stehen plötzlich im Regen. Sie müssen die Betreuung von dementiell veränderten oder pflegebedürftigen Eltern selber übernehmen. Und sie vielleicht zu sich nehmen, weil die Eltern auch in ihrem eigenen Zuhause nicht alleine leben können. Daniel Schlör, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) fragt: „Wie soll die mittlere Generation ihrer Arbeit nachgehen und gleichzeitig die eigenen Eltern betreuen? Der VHBP fordert eine Entschädigung auch für solche Menschen, die vorübergehend die Arbeitszeit reduzieren müssen – so, wie es für Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern auch der Fall ist.“ Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern erhalten 67 Prozent ihres Nettoeinkommens, höchstens € 2.016/Monat für eine Dauer von höchstens 6 Wochen.

Sollte die Coronakrise insbesondere auch in Osteuropa andauern, rechnet der VHBP ab Ostern schrittweise mit 100.000 bis 200.000 alten und kranken Menschen in Deutschland, die nicht mehr durch Betreuungspersonen aus Osteuropa versorgt werden. Auch die Schließung von Tagespflegen und ähnlichen teilstationären Einrichtungen erschwert die Betreuung der 2,9 Mio. zu Hause gepflegten Menschen.

Der VHBP ist der größte Branchenverband für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Über seine Mitglieder, v.a. Vermittlungsagenturen, vertritt er rund ein Drittel der legal in Deutschland tätigen Betreuungspersonen.