Pressemitteilung, Berlin

Razzia ist ein Weckruf -
Wann schafft das Arbeitsministerium endlich Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?

Am 25. November wurde bundesweit in über 70 Geschäftsräumen eine Razzia durchgeführt wegen des Verdachts, dass diese Unternehmen ukrainische Betreuungspersonen ohne Arbeitserlaubnis an Privathaushalte vermittelt haben.

„Solche Geschäftspraktiken sind die Folge davon, dass die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Hilfe) für mehr als 300.000 Familien in Deutschland weiterhin tabuisiert wird. Nur wenige Vermittlungsagenturen arbeiten legal und müssen gegen eine Welle illegaler und deshalb billiger Angebote ankämpfen. Wann endlich wird das Arbeitsministerium tätig und sorgt für Rechtssicherheit? Während der ersten Coronawelle kümmerte man sich hingebungsvoll um die Legalität von Spargelstechern, aber beließ osteuropäische Betreuungspersonen sehenden Auges in der Illegalität. Diese Betreuungspersonen versorgen über 300.000 alte, kranke und sterbende Menschen!“ so Daniel Schlör, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP).

Die Einschläge kommen immer näher. Seit Jahren versäumt es die Politik, die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft rechtssicher und bezahlbar zu regeln. Faktisch ist sie schon längst die dritte Säule der pflegerischen Versorgung. Ohne die 700.000 Betreuungspersonen, die im Laufe eines Jahres aus Osteuropa nach Deutschland kommen, würde das Gesundheitssystem zusammenbrechen. Das zeigte sich bereits in der ersten Coronawelle, als an der polnischen und tschechischen Grenze diese Personen von einem Tag auf den anderen nicht einreisen durften. Die Razzia vom 25.11. verdeutlicht, dass der Regelungsbedarf immer dringlicher wird. „Es darf nicht sein, dass unsere Gesellschaft ausgerechnet die Versorgung der Schwächsten, also alter und kranker Menschen, zu großen Teilen der Illegalität überläßt. Wir als Verband kämpfen seit Jahren für Rechtssicherheit und drängen darauf, endlich politisch tätig zu werden. Wovor hat man in Berlin Angst?“ fragt Frederic Seebohm, Geschäftsführer des VHBP und führt aus: „In Österreich hingegen hat schon vor 13 Jahren eine ebenfalls Große Koalition aus ÖVP und SPÖ die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft rechtssicher geregelt. Das muss in Deutschland ebenfalls möglich sein - zumal es wohl auch im Arbeitsministerium Menschen gibt, die für ihre alten Mütter und Väter eine rechtssichere Betreuung finden wollen!“

Experten weisen seit längerer Zeit darauf hin, dass § 2 SGB VI diese Rechtssicherheit ermöglicht, wenn der politische Wille da ist. Das Bundesgesundheitsministerium jedenfalls hat im Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 eine entsprechende Finanzierungs-Regelung angekündigt. Es ist für die vielen betroffenen Familien dringend zu wünschen, dass diese Pläne nun auch durch das Ministerium von Herrn Minister Heil unterstützt werden.

Pressekontakt:
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
info@vhbp.de
www.vhbp.de

Über den VHBP:

Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf nach häuslicher Versorgung weiter wachsen. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich für neue, legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft; Eindämmung der Schwarzarbeit; Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der 300.000 Betreuungspersonen in Deutschland illegal tätig sind. Der VHBP kämpft dafür, dass sich das Verhältnis umkehrt und orientiert sich bei seiner Arbeit am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens, Tabuisierens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de