Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Neuer Branchenstandard wichtiger Schritt
Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) begrüßt die Einführung der neuen Norm DIN SPEC 33454 zur Qualitätssicherung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Bis zur Rechtssicherheit für Betreuungspersonen und Pflegebedürftige ist es aber noch ein weiter Weg.
Endlich tut sich etwas bei der Standardisierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Die DIN SPEC 33454 mit dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland“ führt einen Standard ein für die häusliche Versorgung von aktuell rund 300.000 alten und kranken Menschen. Der Standard steigert die Transparenz für betroffene Familien und macht die Angebote auf dem Markt vergleichbarer. Vor allem aber soll er die Betreuungsqualität und die Arbeitsverhältnisse für Betreuungspersonen verbessern. Die DIN SPEC 33454 wurde durch ein Gremium mit u.a. Verbrauchervertretern, pflegenden Angehörigen, Juristen, Wissenschaftlern und einem Mitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. erarbeitet.
„Diese Weiterentwicklung war dringend geboten. Seit mehr als zehn Jahren tabuisieren Gesellschaft und Politik diese weit verbreitete Dienstleistung der Versorgung von rund 300.000 alten, kranken und sterbenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit durch Betreuungspersonen aus Osteuropa. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist mittlerweile zur unverzichtbaren dritten Säule des Pflegesystems geworden. Das Problem: Im Laufe eines Jahres sind rund 700.000 Betreuungspersonen, weit überwiegend Frauen zum großen Teil illegal und schutzlos im Einsatz. Die DIN SPEC 33454 ist ein wichtiger Schritt in der qualitativen Absicherung von Betreuungspersonen, Senioren und deren Familien. Sie schafft Orientierung und Vergleichbarkeit bei der Suche nach ausländischen Betreuungspersonen für hilfesuchende Familien“, sagt Daniel Schlör, Vorsitzender des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP).
Unter anderem werden in dem DIN SPEC-Standard Anforderungen an die Kenntnisse der Betreuungspersonen definiert, da sie keine Fachkräfte sind. Sie sollen zukünftig über eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich verfügen. Um auch in Notfallsituationen handlungsfähig zu sein, sind Betreuungskräfte ab dem 1. März 2022 verpflichtet, Erste-Hilfe-Kenntnisse nachzuweisen. Auch ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen ist in diesem Standard festgelegt.
„Wichtig ist, dass auch die Betreuungspersonen vom neuen Standard profitieren. Für sie stehen stabilere Arbeitsverhältnisse und faire Bedingungen in Aussicht. Der sogenannte Graue Pflegemarkt kann damit weiter ausgetrocknet werden. Das hilft, Qualität und Sicherheit für alle Seiten maßgeblich zu erhöhen. Allerdings bedarf es weiterer Maßnahmen durch die Bundesregierung, um Rechtssicherheit herzustellen. Der VHBP fordert deshalb die Anerkennung der Betreuungspersonen als Arbeitnehmerähnliche mit gesetzlichem Sozialversicherungsschutz, wie es in Österreich seit 2007 üblich ist. Ohne Rechtssicherheit wirkt der neue Qualitätsstandard wie ein Auto ohne Räder“, betont Daniel Schlör.
Der VHBP geht davon aus, dass nur zehn Prozent der in Deutschland tätigen Betreuungspersonen aus Osteuropa legal tätig sind. Der VHBP tritt seit Jahren für Rechtssicherheit, die Eindämmung der Schwarzarbeit und die Verankerung der häuslichen Seniorenbetreuung als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen ein.
Pressekontakt
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
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Internet: www.vhbp.de
Über den VHBP
Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf nach häuslicher Versorgung weiter wachsen. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich für neue, legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft; Eindämmung der Schwarzarbeit; Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP kämpft dafür, dass sich das Verhältnis umkehrt und orientiert sich bei seiner Arbeit am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens, Tabuisierens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de