Pressemitteilung, Berlin

Auch sog. 24-Stunden-Betreuungspersonen können nun geimpft werden!

Die neue Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass endlich auch Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Betreuung) immunisiert werden. Diese wesentliche Verbesserung geht auch auf die Initiative des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) zurück.

Die mit der Impfkampagne verbundenen Schwierigkeiten sind zwar unverkennbar. Aber mit jedem Tag wächst die Gruppe der besonders gefährdeten Menschen und Angehörigen systemrelevanter Berufe, die nunmehr geschützt sind. Allerdings hatte die Impfstrategie aus Sicht des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) zunächst eine wesentliche Lücke: „Es war in der ersten Phase hochproblematisch, dass die osteuropäischen Betreuungspersonen als dritte Säule der Pflege nicht berücksichtigt wurden. Immerhin sind im Laufe eines Jahres rund 700.000 Betreuungspersonen in Deutschland tätig. Da diese Betreuungspersonen nicht geimpft werden sollten, blieb die Ansteckungsgefahr für die besonders verletzlichen alten Menschen extrem hoch“, erläutert Daniel Schlör, Vorsitzender des VHBP. Der Verband tritt seit Jahren für Rechtssicherheit der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und die öffentliche Wertschätzung der Arbeit osteuropäischer Betreuungspersonen ein.

Mit der seit dem 8.2.2021 geltenden neuen Coronavirus-Impfverordnung wurde die Situation entscheidend verbessert: Jetzt können Pflegebedürftige auch osteuropäische Betreuungspersonen als sog. enge Kontaktperson benennen, die für eine Impfung anspruchsberechtigt ist. Ob die Betreuungspersonen legal oder illegal tätig sind, wird dabei nicht überprüft. Das in der alten Verordnung bestehende Erfordernis einer deutschen Staatsangehörigkeit oder eines Wohnsitzes in Deutschland besteht nicht mehr. „Wir führen die Erweiterung der Anspruchsberechtigung auch auf unsere entsprechenden Initiativen zurück. Wir sind sehr froh, dass die osteuropäischen Betreuungspersonen dadurch eine deutliche Aufwertung erfahren. Das schützt die betreuten Personen und ihre Betreuerinnen“, betont VHBP-Geschäftsführer Frederic Seebohm.

Generell ist aber leider noch immer keine wirkliche rechtliche Anerkennung osteuropäischer Betreuungspersonen in Sicht. Laut VHBP fehlt es schlicht an Rechtssicherheit, um die weit verbreitete Illegalität zu beenden. Aber nur mit Rechtssicherheit für Betreuungspersonen und Betreuungsbedürftige lassen sich die Bedürfnisse aller Beteiligten dauerhaft in Einklang bringen. Daniel Schlör sagt: „Wir gehen davon aus, dass nur zehn Prozent der in Deutschland tätigen Betreuungspersonen aus Osteuropa legal tätig sind. Solche Zustände gefährden die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen. Die Schwierigkeiten bei der Impfstrategie zeigen doch deutlich, dass die durch die Regierung seit Jahren geduldete hunderttausendfache Rechtsunsicherheit tödliche Folgen haben kann! Warum hat Österreich die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft seit langem gesetzlich geregelt ist, aber Deutschland nicht? Es besteht dringend arbeits- und sozialpolitischer Handlungsbedarf.“

Pressekontakt
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
E-Mail: info@vhbp.de
Internet: www.vhbp.de

Über den VHBP
Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf nach häuslicher Versorgung weiter wachsen. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich für neue, legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft; Eindämmung der Schwarzarbeit; Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP kämpft dafür, dass sich das Verhältnis umkehrt und orientiert sich bei seiner Arbeit am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens, Tabuisierens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de