Pressemitteilung, Berlin

Bundesarbeitsgericht urteilt zu osteuropäischen Betreuungskräften: Ein Weckruf an die Politik!

Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Mindestlohnpflicht von Bereitschaftszeit (5 AZR 505/20) vom 24. Juni 2021. Dadurch entstehende Kosten i.H.v. ca. € 12-15.000 pro Monat kann ein normaler Pflegebedürftige aber nicht mehr bezahlen. Berlin muß aufwachen und endlich für bezahlbare Rechtssicherheit sorgen, wie z.B. in Österreich. Legale Modelle, wie z.B. die Entsendung von sozialversicherungspflichtigen freien Mitarbeitern oder freien Gewerbetreibenden sind von diesem Urteil allerdings nicht betroffen!

Aktuell werden in Deutschland ca. 300.000 Menschen in häuslicher Gemeinschaft durch osteuropäische Betreuungspersonen versorgt. Im Laufe eines Jahres reisen 700.000 v.a. Frauen ein und aus – der überwiegende Anteil von ihnen illegal. Das BAG-Urteil spielt für diese Menschen sowieso keine Rolle. Das Bundesarbeitsministerium weiß seit vielen Jahren, daß alle diese illegal arbeitenden Frauen keinen Sozialversicherungsanspruch haben. Im Unterschied zu den einigen Zehntausend Spargelstechern im letzten Jahr geschieht aber nichts. Faktisch scheint der Staat es zu wollen, daß die Betreuungspersonen keinen Sozialversicherungsschutz erhalten.

Das Urteil spricht eine Selbstverständlichkeit aus. Wer Bereitschaftszeit durch Arbeitnehmerinnen erwartet, muß auch Mindestlohn bezahlen und im übrigen auch Ruhezeiten anbieten. Das läßt sich nur durch 3-5 Vollzeitstellen darstellen, was für die allermeisten Pflegebedürftigen gar nicht bezahlbar ist. „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist durch klassische Arbeitsverträge meist nicht darstellbar. Unser Rechtssystem bietet für das Leben und Arbeiten an einem Ort keine Lösung. Wir brauchen dringend eine Alternative wie in Österreich“, so Daniel Schlör, Vorsitzender des VHBP. „Bisher behelfen sich unsere Mitgliedsagenturen mit v.a. zwei legalen Alternativen, für die das Urteil des BAG nicht gilt: Betreuungspersonen werden entweder als freie Gewerbetreibende vermittelt. Oder sie werden als freie Mitarbeiter mit Sozialversicherungsschutz durch osteuropäische Unternehmen entsandt. Beide Wege sind legal, aber kompliziert insbesondere in Bezug auf den Sozialversicherungsschutz“ meint der Geschäftsführer des VHBP, Frederic Seebohm.

Das Urteil ist ein Weckruf an die Arbeitspolitik, sich endlich wie Österreich zu einer pragmatischen Regelung durchzuringen. „Es ist keine juristische, sondern eine politische Zurückhaltung“ so Schlör. In Österreich hatte schon 2007 eine Große Koalition aus SPÖ und ÖVP mit Zustimmung der Gewerkschaften das sog. Hausbetreuungsgesetz verabschiedet, das die Betreuungspersonen als Arbeitnehmerähnliche mit Sozialversicherungsschutz anerkennt. Damit wird illegale Arbeit verhindert, eine faire Entlohnung ermöglicht und eine ordnungsgemäße Vermittlung beispielsweise durch die Caritas zur Selbstverständlichkeit. Warum ist das in Österreich möglich, nicht aber in Deutschland?

Seebohm: „In der ursprünglichen Pflegereform plante das Bundesgesundheitsministerium, daß die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise durch die Pflegeversicherung mitfinanziert wird. Aber dieser kleine Fortschritt fiel dem Wahlkampf zum Opfer.“

Durch Einführung einer rechtssicheren Lösung wie in Österreich würde kaum jemand das Risiko einer Straftat eingehen, wenn die legale Beauftragung einer Betreuungsperson so einfach wäre. Die Verhältnisse würden umgekehrt mit etwa 90 Prozent legale Tätigkeit und 10 Prozent, die weiterhin illegal arbeiten. Durch Arbeitnehmerähnlichkeit von Betreuungspersonen würden sozialversicherungspflichtige Jobs entstehen. Auch entstünde kein Streit um Bereitschafszeiten. Denn Arbeitnehmerähnliche sind, im Unterschied zu klassischen Arbeitnehmern, frei darin, ihre Einsatzzeiten und das davon abhängige Honorar zu vereinbaren und auf die ständig verändernde Versorgungslage anzupassen.

Die osteuropäischen Betreuungspersonen sind in aller Regel nicht so wehrlos, wie es dargestellt wird. Auch wenn es bei 700.000 Fällen im Jahr sicher einige Tausend kritische Fälle gibt. Das ist in anderen Branchen genauso, und dafür braucht es Beratungsstellen und Hilfsangebote. Aber die allermeisten Betreuungspersonen wissen um ihren Wert. Das NETTO-Honorar i.H.v. derzeit mindestens 1.400 Euro pro Monat wird deshalb weiter steigen. Die Betreuungspersonen sind durch die aufbereiteten Informationen der Vermittlungsagenturen schon vor der Ankunft über die Situation in den Familien informiert. Und sie reisen innerhalb von Stunden ab, wenn sie die Arbeit als zu schwer empfinden. Anders verhält es sich natürlich mit Betreuungspersonen, die gar nicht in Deutschland arbeiten dürfen, wenn Sie z.B. von außerhalb der EU kommen. Aber bislang verschließt die Politik die Augen auch vor solcher faktischen Menschenschleusung.

Daniel Schlör: „Die Versorgung der wachsenden Zahl alter Menschen möglichst zu Hause ist eine schlichte Frage der Menschlichkeit. Stattdessen 300.000 neue Pflegeheimplätze zu bauen, würde zwar Immobilieninvestoren freuen, entspricht aber nicht dem Willen vieler alter Menschen. Und selbst wenn sie zu ihrem Heimglück politisch gezwungen werden, fehlen auch langfristig jedenfalls die dafür nötigen 60.000 examinierten Pflegekräfte.“

Ohne Rechtssicherheit wird die Illegalität weiter gedeihen. Betreuungspersonen ohne Sozialversicherungsschutz arbeiten zu lassen, ist für die Gesellschaft billig und gleichzeitig zynisch. „Hoffentlich bieten diejenigen, die die angebliche Ausbeutung von Betreuungspersonen beklagen, lebenspraktische Lösungen an. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft muß neben ambulanter und stationärer Pflege als dritte Säule anerkannt werden. Die Arbeit der Betreuungspersonen darf nicht länger durch die Politik tabuisiert und dadurch mißachtet werden“, so Seebohm. Das sollten die Mitglieder der kommenden Bundesregierung sofort anpacken, auch im Interesse ihrer eigenen Elterngeneration.

Pressekontakt:
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
info@vhbp.de

Über den Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP):
Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf an häuslicher Versorgung wachsen. Der VHBP setzt sich für legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: 1) Rechtssicherheit, 2) Eindämmung der Schwarzarbeit, 3) Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP orientiert sich am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de