Die Zahlen sind bekannt: In rund 300.000 Haushalten in Deutschland werden hilfsbedürftige Menschen, überwiegend Senioren, von osteuropäischen Betreuungspersonen versorgt. Diese mittlerweile unverzichtbare Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) schließt eine eklatante Versorgungslücke im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland.
Rechtsgrundlage für BihG ist in der Regel die Entsendung von Betreuungspersonen durch einen ausländischen Betreuungsdienstleister nach geltendem EU-Recht oder die Tätigkeit als selbstständige Betreuungsperson mit Gewerbe in Deutschland. Bei entsandten Betreuungspersonen kann es sich um Arbeitnehmer, Mitarbeiter im Auftragsverhältnis oder Subunternehmer handeln. Praktisch werden überwiegend Mitarbeiter im Auftragsverhältnis entsandt.
Zur Schaffung von Transparenz für Verbraucher hat der VHBP bereits im November 2016 einen Überblick über die rechtlichen Modelle der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft verfasst. Diese Modelle sind grundsätzlich rechtskonform und für den Verbraucher anwendbar.
Einen genauen Überblick über die Modelle erhalten Sie hier.