Pressemitteilung, Berlin

Betreuungspersonen aus der Ukraine und anderen EU-Drittstaaten – Nur mit Rechtssicherheit läßt sich Illegalität bekämpfen

Zunehmend arbeiten in Deutschland auch Betreuungspersonen aus der Ukraine und anderen EU-Drittstaaten. Solche Betreuungspersonen sind nur dann zu einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt, wenn Sie über einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Visum) verfügen und für einen lediglich eng begrenzten Zeitraum einreisen.

Derzeit sind osteuropäische Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft für rund 300.000 Familien in Deutschland tätig. Diese sog. 24-Stunden-Hilfen bilden mittlerweile die unverzichtbare dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Die meisten Betreuungspersonen stammen aus Polen, Rumänien und Bulgarien. Der Geschäftsführer des VHBP, Frederic Seebohm, warnt: "Zunehmend arbeiten in Deutschland auch Betreuungspersonen aus der Ukraine und anderen EU-Drittstaaten. Solche Betreuungspersonen sind nur dann zu einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt, wenn Sie über einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Visum) verfügen und für einen lediglich eng begrenzten Zeitraum einreisen."

Allerdings erfüllen zahlreiche Betreuungspersonen aus EU-Drittstaaten diese Voraussetzungen nicht. Auch sind die sie vermittelnden Vermittlungsagenturen häufig mit der Gefahr gefälschter Legitimationsdokumente konfrontiert. Vor diesem Hintergrund fordert der VHBP die Bundesregierung erneut auf, den vielen betroffenen Familien endlich eine rechtssichere Basis zur Verfügung zu stellen, wie es in Österreich schon seit 14 Jahren selbstverständlich gelebt wird. Nur durch eindeutige Kriterien für eine legale Betreuung in häuslicher Gemeinschaft können illegale Modelle der Beschäftigung von Betreuungspersonen wirkungsvoll bekämpft werden. Das ist umso dringender angesichts der sich verschärfenden Coronasituation. Denn das erhöhte Infektionsrisiko in Pflegeheimen führt dazu, daß wieder mehr Familien ihre schutzbedürftigen Eltern wenn irgend möglich zu Hause versorgen wollen. Dort wird das Infektionsrisiko als geringer eingeschätzt – und es ist nicht zu befürchten, daß die eigenen Eltern im Pflegeheim faktisch unerreichbar abgesondert werden. Solange die Bundesregierung sich der Schaffung von Rechtssicherheit verweigert, vertieft sie selber den Morast der Illegalität.

Pressekontakt:
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
info@vhbp.de

Über den Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP):
Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf an häuslicher Versorgung wachsen. Der VHBP setzt sich für legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: 1) Rechtssicherheit, 2) Eindämmung der Schwarzarbeit, 3) Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP orientiert sich am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de