Pressemitteilung, Berlin

Wie können illegale Betreuungspersonen geimpft werden?
Es braucht dringend Rechtssicherheit für 700.000 osteuropäische Betreuungspersonen.

Der Erfolg der Impfstrategie zum Schutz alter und kranker Menschen ist gefährdet. Denn es fehlt weiterhin an Rechtssicherheit für osteuropäische Betreuungspersonen. 300.000 Familien brauchen eine entsprechende Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Seit Ende 2020 wird in Deutschland gegen das Corona-Virus geimpft. Damit steigt die Erwartung, dass im Laufe dieses Jahres die Pandemie besiegt wird. Erst am 4. Januar erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, daß größere Öffnungsschritte noch vor dem Sommer möglich seien, wenn die besonders gefährdete Altersgruppe der über 70-Jährigen geimpft sei.

„Diese sehr positiven Aussichten haben leider einen großen Haken: Im Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Betreuung) wird die Ansteckungsgefahr extrem hoch bleiben, weil im Laufe eines Jahres rund 700.000 osteuropäische Betreuungspersonen zu schätzungsweise 90 % illegal arbeiten. Wie sollen Betreuungspersonen, die offiziell gar nicht im Land und deshalb nicht kontrollierbar sind, gegen Corona geimpft werden? Das ist ein großes Fragezeichen hinter der sehr zu begrüßenden Impfstrategie“, kritisiert Daniel Schlör, Vorsitzender des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP). Der VHBP tritt seit Jahren für Rechtssicherheit der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und die öffentliche Anerkennung der Arbeit osteuropäischer Betreuungspersonen ein.

Nach Ansicht des Verbandes muß dieses Problem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lösen. „Es ist originäre Aufgabe des Arbeits- und Sozialministeriums, rechtssichere Bedingungen für Betreuungspersonen und für die betroffenen jährlich 300.000 Familien vorzuschlagen. Nur im Rahmen einer rechtssicheren Betreuung können die lebenswichtigen Impfungen der Betreuungspersonen durchgeführt, bzw. nachgehalten werden, um alte und kranke Menschen zu schützen“, betont VHBP-Geschäftsführer Frederic Seebohm. „Wir fragen uns, warum Rechtssicherheit in Österreich seit langem besteht, aber in Deutschland verweigert wird. Es besteht dringender Entscheidungsbedarf. Diese Forderung richtet sich ausdrücklich auch an die Adresse von Sozialpolitik und Gewerkschaften. Welche Vorschläge kommen von dort, um die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft rechtssicher und bezahlbar zu machen? Die Gesundheitspolitik hingegen steht in den Startlöchern. Denn nach den Plänen für die Pflegereform 2021 könnte die sog. 24-Stunden-Betreuung als Pflegesachleistung bezahlt werden. Dafür aber braucht es einen konstruktiven Vorschlag aus dem Hause von Herrn Bundesminister Heil.“

Pressekontakt:
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
E-Mail: info@vhbp.de
Internet: www.vhbp.de

Über den VHBP:
Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf nach häuslicher Versorgung weiter wachsen. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich für neue, legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein. Der VHBP hat drei Ziele definiert: Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft; Eindämmung der Schwarzarbeit; Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP kämpft dafür, dass sich das Verhältnis umkehrt und orientiert sich bei seiner Arbeit am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens, Tabuisierens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de