Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Katrin Staffler, empfing am 15.4. den Vorstand des VHBP. Gesprächsgegenstand war die weit verbreitete Versorgung alter und kranker Menschen durch sog. 24-Stunden-Hilfen (live-in-care) aus Osteuropa, die leider unverändert fehlende Rechtssicherheit und die zahllosen Fälle von Illegalität.
Stefan Lux, Vorsitzender des VHBP, beschrieb die Realität der Vermittlung von live-in-care: Die Betreuungspersonen aus Osteuropa geben den Takt vor. Sie bestimmen, wann sie kommen, wie lange sie bei den betroffenen Familien bleiben, wann sie wieder abreisen und wie hoch das Honorar ist.
Professor Arne Petermann, stv. Vorsitzender, erläuterte die Datengrundlage: Schätzungsweise mindestens 300.000 betroffene Familien werden im Laufe eines Jahres durch rund 700.000 osteuropäische Betreuungspersonen aus versorgt, die zum Arbeiten nach Deutschland migrieren und wieder nach Hause zurückkehren.
Geschäftsführer Frederic Seebohm verwies auf den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur sog. neuen Selbständigkeit. Mit der dadurch geplanten Novellierung des § 2 SGB VI könnte für Betreuungspersonen ggf. Rechtssicherheit hergestellt werden.
